HOMOSEXUELLE SELBSTHILFE e.V.

Die Homosexuelle Selbsthilfe (HS) unterstützt queere Projekte sowie Asylverfahren und Diskriminierungsklagen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans*Personen.

Kurzprofil

Seit 1980 fördert die Homosexuelle Selbsthilfe e.V. aus Beiträgen ihrer Mitglieder und eingehenden Spenden queere Bewegungen. Durch Projektförderung werden Initiativen und Einzelpersonen unterstützt, durch Rechtskostenzuschüsse Menschen, die sich mit rechtlichen Mittel gegen Diskriminierungen wehren müssen und hierzu alleine nicht in der Lage sind. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Mitgliederversammlung einmal jährlich.

Vereinszweck

„Der Verein hat den Zweck, homosexuelle Menschen und Gruppen in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht zu unterstützen. Im Rahmen dieser Zielsetzungen soll der Verein soziale Einrichtungen schaffen und unterhalten. Er unterstützt Projekte Dritter, die dem Vereinszweck dienen, durch die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen. Er gewährt homosexuellen Menschen und Gruppen Rechtsschutz durch die Übernahme von Prozeßkosten in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer sexuellen Orientierung.“ (§ 2 Satz 2 der Satzung vom 27.04.1997)

Projektförderung:

Digitale Antragsstellung für Projekte https://hs-verein.de/projektfoerderung/antrag-stellen.
Für Rechtskostenanträge per Formular https://hs-verein.de/formulare-und-logos.

Thematische Schwerpunkte:

derzeit keine

Eigene Projekte:

derzeit keine

Föderhöhe:

Untergrenze: –
durschnittliche Förderung: 1.000 €
Obergrenze: –

Förderregion:

bundesweit

Gemeinnützigkeit für Antragstellung erforderlich:

nein

Antragsfristen:

Ende März

Anmerkungen / Besonderheiten:

keine

Anschrift:

Homosexuelle Selbsthilfe e.V.
Postfach 12 05 22
10595 Berlin

info[ätt]hs-verein.de

hs-verein.de