Kurzprofil
Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wurde am 27. Oktober 2011 von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet. Die Arbeit wird finanziert durch die institutionelle Förderung des Bundes, Zinserträge des Stiftungsvermögens sowie weitere Zuwendungen und Spenden.
Stiftungszweck
Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um insbesondere
- die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten,
- das Leben und Werk Magnus Hirschfelds sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und
- einer gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken.
Eigene Projekte
ja
Thematische Schwerpunkte
nein
Projektförderung
Ja, Antragsverfahren mit Antragsformular, Inhalt: vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular per Post, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan. Ggf. Kostenvoranschläge, Nachweise über Drittmittel, Vereinssatzung, Freistellungsbescheid Finanzamt, aktueller Auszug Vereinsregister mit Vertretungsnachweis.
Einzelfallhilfe
nein
Förderhöhe
Max. Förderhöhe nicht festgelegt.
Förderregion
bundesweit
Gemeinnützigkeit für Antragstellung erforderlich
Nein
Antragsfristen
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht sein, es dürfen noch keine kostenwirksamen Entscheidungen vorliegen (Verträge usw.).
Nach Einreichung der Unterlagen benötigen die Gremien zur Begutachtung rund 8 – 9 Monate. Bis zu einer Entscheidung darf nicht mit dem Projekt begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen.
Anmerkungen/Besonderheiten
Weitere Informationen, eine Übersicht der bisherigen Förderungen und das Antragsformular unter: www.mh-stiftung.de/foerderung/
Kontakt
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH)
Mohrenstraße 34
D-10117 Berlin
info
mh-stiftung.de
